Grundsätzlich kannst du für dein Gebäude immer einen Bedarfsausweis erstellen lassen. Der Verbrauchsausweis ist jedoch die günstigere Alternative - vorausgesetzt, es sind die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre verfügbar.
Mit Hilfe der unteren Grafik kannst du feststellen, ob für dein Haus ein Verbrauchsausweis zulässig ist. Beide Ausweise sind nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) rechtlich gleichgestellt und ab Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig.
Dieser Ausweis wird auf Grundlage von Angaben der Nutzer erstellt. In die Berechnung fließt der Verbrauch von Warmwasser und Wärme der vergangenen drei Jahre ein. Dieser ist preisgünstiger, aber auch weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis.
Hierbei nehme ich dein Gebäude genau unter die Lupe: Wie ist der Zustand der Außenwände, des Daches, der Fenster? In welchem Zustand befindet sich die Haustechnik? Dieser Ausweis dokumentiert unabhängig vom Nutzerverhalten wie es um die Bausubstanz, der Haustechnik und der Energieeffizienz in deinem Haus bestellt ist. An dem sich daraus ergebene Endenergiebedarf können sich Eigentümer, Kauf- und Mietinteressenten orientieren, wenn sie den künftigen Energieverbrauch- und kosten abschätzen wollen.
Die eben beschriebenen Fakten beziehen sich auf ein Wohngebäude. Hast du ein Nichtwohngebäude, beispielsweise eine Gaststätte, Autowerkstatt oder Praxis und benötigst einen Energieausweis? Kein Problem, diese Energieausweise erstelle ich ebenfalls.
Gerne erstelle ich dir ein unverbindliches Angebot. Schicke mir eine Nachricht oder rufe mich an. Bitte teile mir - soweit du diese Angaben zur Hand hast - die grundlegenden Daten des
Gebäudes mit (Adresse, Wohnfläche, Anzahl Wohneinheiten, Baujahr, bereits durchgeführte Sanierungen)