GEG-Nachweis

Möchtest du ein Wohngebäude neu bauen oder ein Bestandsgebäude um mehr als 10 % der Nutzfläche erweitern? In diesen Fällen ist die Einreichung eines Bauantrags samt GEG-Nachweis erforderlich.

Diese Berechnung erfolgt nach der aktuell gültigen DIN 4108/4701 und dient dazu, nachzuweisen, dass die Wärmeverluste nach den gültigen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingehalten werden. Folgende Berechnungen werden hierfür durchgeführt:

  • Spezifischer Transmissionswärmeverlust HT'
  • Spezifischer Primärenergiebedarf
  • Sommerlicher Wärmeschutz gemäß § 11 GEG
  • Mindestwärmeschutz gemäß § 14 GEG
  • Nutzung Erneuerbarer Energien gemäß § 34 GEG

Gerne erstelle ich dir ein unverbindliches Angebot. Schicke mir eine Nachricht oder rufe mich an. Bitte teile mir - soweit du diese Angaben zur Hand hast - die grundlegenden Daten des Gebäudes mit (Adresse, Wohnfläche, Anzahl Wohneinheiten, Baubeschreibung, Genehmigungsplanung)